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Allgemeine Mietbedingungen

  • Artikel 1: Der Anhänger ist Eigentum von BAJA LOCATION.

  • Artikel 2**: Die Nutzung des Anhängers unterliegt der alleinigen Verantwortung des Mieters. Er wird ihn unter Beachtung der örtlich geltenden Gesetze und der technischen Daten des Anhängers (z.B. Reifen, Beleuchtung) nutzen. Er wird ihn pflegen, nur das mitgelieferte Zubehör beanspruchen, um ihn in demselben Zustand wie bei der Lieferung zurückzugeben.

  • Artikel 3 : Der mit seinem Kennzeichen versehene Anhänger ist über die Versicherung des Zugfahrzeugs nur haftpflichtversichert. Schäden am Anhänger bzw. seiner Ladung sind im Rahmen des Mietvertrages nicht versichert. Der Mieter ist dafür verantwortlich, für seinen diesbezüglichen Versicherungsschutz zu sorgen.

  • Artikel 4: Der Mieter übernimmt die volle Verantwortung für die Nutzung des Anhängers während der Mietdauer. BAJA LOCATION übernimmt in keinem Fall irgendwelche Ansprüche des Mieters oder Dritter im Zusammenhang mit der Vermietung.

  • Artikel 5: Der Vermieter lehnt jegliche Haftung für subversive Aktivitäten oder Ausfälle jeglicher Art ab.

  • Artikel 6: Der Mieter haftet auch, wenn er das Fahrzeug an Dritte oder mögliche Mitfahrer überlässt.

  • Artikel 7: Wartung, Schäden und Diebstahl.

    • 7.1 Der Mieter haftet für Schäden, die er am Mietobjekt verursacht. Seine Haftung darf den möglichen Restwert des Gutes, wie er in gutem Glauben oder vertraglich festgelegt wurde, nicht überschreiten.
    • 7.2 Sollte der Mieter das Mietobjekt nicht zurückfordern, ist er verpflichtet, dem Eigentümer den in Artikel 7.2 vertraglich festgelegten Restwert des Mietobjekts zu zahlen.
    • 7.3 Um einen Teil der Inkassokosten zu decken, wird dieser Betrag um einen Pauschalbetrag von 10 % des Mietpreises ohne Steuern sowie um Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes erhöht, die 30 Tage nach der Mahnung des Eigentümers fällig werden. Im Falle einer schuldhaften Nichterfüllung der Verpflichtungen des Eigentümers ist der Mieter berechtigt, eine Entschädigung in gleicher Höhe zu verlangen.
    • 7.4 Falls der Mieter die Immobilie in einem schlechten Sauberkeits- oder Pflegezustand zurückgibt (der nicht mit normaler Abnutzung gleichgesetzt werden kann), der eine Reinigung oder spezielle Pflege erfordert (z.B. Trockenreinigung eines Kleidungsstücks), muss der Mieter die Kosten für eine eventuelle Reinigung oder Pflege durch einen professionellen Anbieter tragen. Dieser Betreiber wird vorrangig vom Mieter innerhalb von 10 Werktagen oder gegebenenfalls nach vorheriger Mahnung vom Eigentümer ausgewählt.
  • Artikel 8: Haftung

    • 8.1 Der Mieter erklärt und geht davon aus, dass er über alle Informationen und Fähigkeiten verfügt, die für eine angemessene und umsichtige Nutzung des Mietobjekts erforderlich sind; es ist Sache des Mieters, seine Informationen gegebenenfalls zu ergänzen.
    • 8.2 Der Mieter erklärt außerdem, dass er über alle Befugnisse, Genehmigungen, Rechts- und Geschäftsfähigkeit verfügt, um den Mietgegenstand zu besitzen oder zu nutzen.
    • 8.3 Der Mieter ist während der Laufzeit des Mietvertrags der einzige Hüter der Sache und verpflichtet sich in dieser Eigenschaft, die tatsächliche und ausschließliche Kontrolle über die Sache auszuüben.
    • 8.4 Der Mieter ist daher unter Ausschluss des Eigentümers allein verantwortlich für alle Schäden, die der Gegenstand dem Mieter oder Dritten zufügen könnte.
    • 8.5 Der Mieter erkennt ausdrücklich an, dass er während der gesamten Vertragsdauer und ggf. darüber hinaus bis zur tatsächlichen Rückgabe des Mietobjekts der Hüter des Mietobjekts ist.
    • 8.6 Der Vermieter übernimmt daher keine Haftung für den Mietgegenstand, insbesondere nicht für dessen unangemessene, unvorsichtige oder illegale Nutzung.
  • Artikel 9: Es wird davon ausgegangen, dass der Leasingnehmer mit der Funktionsweise und der Handhabung des Materials vertraut ist, daher haftet er für jede missbräuchliche Verwendung.

  • Artikel 10**: Der Mieter bestätigt, dass er alle Sicherheitswarnungen, Risiken und Vorsichtsmaßnahmen kennt, die im Zusammenhang mit der Nutzung der von BAJA location verliehenen Ausrüstung zu treffen sind.

  • Artikel 11: Der Eigentümer kann in keinem Fall für körperliche oder materielle Schäden haftbar gemacht werden, die durch die Nutzung des Materials durch den Mieter entstehen, der durch die Unterzeichnung des vorliegenden Vertrags den einwandfreien Betriebszustand des Materials akzeptiert hat.

  • Artikel 12**: Es wird davon ausgegangen, dass die vom Mieter genutzte oder zur Verfügung gestellte Stromverteilung und -installation den Normen entspricht und zuverlässig ist; alle Schäden an der Ausrüstung, die auf einen Stromausfall zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des Mieters.

  • Artikel 13**: Die zurückgegebene Ausrüstung wird vom Eigentümer getestet. Alle bei dieser Prüfung festgestellten Mängel, Unregelmäßigkeiten oder übermäßigen Abnutzungserscheinungen im Vergleich zum angegebenen Verwendungszweck gehen zu Lasten des Leasingnehmers.

  • Artikel 14**: Material, das einer Reparatur unterzogen werden muss, wird in einem spezialisierten Haus repariert, wobei die Rechnung zu Lasten des Leasingnehmers geht. Wenn das Material nicht repariert werden kann oder nicht innerhalb eines Monats zurückgegeben wird, wird es bei der Rückgabe als fehlend betrachtet.

  • Artikel 15: Bei der Rückgabe fehlendes Material wird über die vom Mieter hinterlegte Kaution abgerechnet.

  • Artikel 16: Alle Preise auf der Website sind Nettopreise in Schweizer Franken (CHF), MWST, exkl. Versand- und Lieferkosten.

E-Mail-Adresse für Rückfragen: info@bajalocation.ch

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- Verlegen von Holz- oder Aluminiumböden**.

- Austausch oder Einbau einer elektrischen Pumpe.

- Reparatur und Vorbereitung von Gutachten**.

- Einbau einer Anhängerkupplung

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